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Mann unterschreibt sein Testament

Testament

Themenübersicht

Definition

Was ist ein Testament?

Der Tod ist in unserer Gesellschaft ein eher unangenehmes Thema – kaum jemand beschäftig sich gerne mit dem eigenen Tod. Doch mit dem Tod sind nicht nur Trauer und Schmerz verbunden. Geht ein Menschenleben zu ende, geht der Nachlass des Verstorbenen auf dessen Erben über. Ohne ein rechtskräftiges Testament, greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. In Ihrem Testament können Sie Ihren „letzten Willen“ schriftlich festhalten und so selbst bestimmen, wer Sie beerben soll. Anders als beim Erbvertrag, muss das Testament nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden, auch ein handschriftliches bzw. privatschriftliches Testament ist rechtsgültig sofern es die nötige, im Gesetz geregelte, Form wahrt. Weitere Informationen zur nötigten Form finden Sie in unserem Ratgeber unter handschriftliches Testament.

Erben

Wer erbt mein Nachlass?

Das Erbrecht wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Erbrecht besagt, dass das Gesamtvermögen eines Verstorbenen auf die Person oder Personen übergeht, die laut gesetzlicher Erbfolge oder laut Testament als Erben bestimmt wurden. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und wird entsprechend in Ordnungen unterteil.

Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie ein Testament machen oder bei einem Notar einen Erbvertrag schließen. Als Erben können Sie sowohl Personen als auch Organisationen einsetzen. Tiere können jedoch nicht erben. Ihre Erben werden Ihre Rechtsnachfolger und erben neben ihrem Vermögen auch eventuelle Schulden und Pflichten.

Erbt Ihren Nachlass eine Person oder Organisation alleine, so spricht man von einem Alleinerben oder auch Vollerben. Im Falle mehrerer Erben spricht man stattdessen von Miterben und einer Erbengemeinschaft, die ausschließliche als sogenannte Gesamthand agieren darf.

Neben dem Vererben von Vermögensanteilen können Sie einer Person oder Organisation auch einen konkreten Vermögenswert vermachen. Dies kann sowohl ein Geldbetrag, eine Uhr, ein Haus, ein Auto oder auch ein Recht, wie eine Nutzungsrecht sein. Darüberhinaus können Sie mit einem Vermächtnis auch einen Schuldenerlass oder gar eine Aufgabe vermachen. Nimmt der Begünstige das Vermächtnis an, so wird er zum Vermächtnisnehmer und hat er einen Anspruch auf das Vermächtnis gegenüber den Erben.

Sowohl zu einer Erbschaft als auch zu einem Vermächtnis können Sie Erb- oder Vermächtnisbedingungen erlassen. Dies kann zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Alters oder Abschlusses sein, aber auch das Binden an einen bestimmten Zweck. Da die rechtssichere Formulierung einer Bedingung nicht immer ganz einfach ist, ist es ratsam die Formulierung von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen.

Enterben

Kann ich einen Verwandten enterben?

Konflikte gibt es in jeder Familie und manchmal endet ein langer Streit damit, dass Eltern eines Ihrer Kinder enterben möchten. Grundsätzlich ist jeder Mensch frei in seinem Willen und kann unabhängig bestimmen, wer erben darf und soll. Eine Enterbung muss jedoch immer im eigenen Testament oder Erbvertrag eindeutig erklärt werden. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der Enterbte gar nicht erhält. Den Kindern und Kindeskindern, dem Ehepartner, den Eltern (sofern er keine Kinder hatte) und dem eingetragenen Lebenspartner steht ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Weitere Details zum Pflichtteil finden Sie in unserem Ratgeber unter Pflichtteil.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Testament bieten sollen und keine juristische Beratung darstellen oder ersetzen.