Das Erbrecht wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Erbrecht besagt, dass das Gesamtvermögen eines Verstorbenen auf die Person oder Personen übergeht, die laut gesetzlicher Erbfolge oder laut Testament als Erben bestimmt wurden. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und wird entsprechend in Ordnungen unterteil.
Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie ein Testament machen oder bei einem Notar einen Erbvertrag schließen. Als Erben können Sie sowohl Personen als auch Organisationen einsetzen. Tiere können jedoch nicht erben. Ihre Erben werden Ihre Rechtsnachfolger und erben neben ihrem Vermögen auch eventuelle Schulden und Pflichten.
Erbt Ihren Nachlass eine Person oder Organisation alleine, so spricht man von einem Alleinerben oder auch Vollerben. Im Falle mehrerer Erben spricht man stattdessen von Miterben und einer Erbengemeinschaft, die ausschließliche als sogenannte Gesamthand agieren darf.
Neben dem Vererben von Vermögensanteilen können Sie einer Person oder Organisation auch einen konkreten Vermögenswert vermachen. Dies kann sowohl ein Geldbetrag, eine Uhr, ein Haus, ein Auto oder auch ein Recht, wie eine Nutzungsrecht sein. Darüberhinaus können Sie mit einem Vermächtnis auch einen Schuldenerlass oder gar eine Aufgabe vermachen. Nimmt der Begünstige das Vermächtnis an, so wird er zum Vermächtnisnehmer und hat er einen Anspruch auf das Vermächtnis gegenüber den Erben.
Sowohl zu einer Erbschaft als auch zu einem Vermächtnis können Sie Erb- oder Vermächtnisbedingungen erlassen. Dies kann zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Alters oder Abschlusses sein, aber auch das Binden an einen bestimmten Zweck. Da die rechtssichere Formulierung einer Bedingung nicht immer ganz einfach ist, ist es ratsam die Formulierung von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen.