Wenn eine Angehöriger stirbt, fallen immer auch kosten an. In dieser schwierigen Situation, kann die Frage, wer die Kosten für die Bestattung, das Grab und den Bestatter tragen muss, eine zusätzliche Belastung sein. Der Gesetzgeber hat die Frage daher sehr klar im Paragrafen 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war. Daher sind die Erben laut Gesetz kostentragungspflichtig.