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Kostentragungspflichtiger unterschreibt Bestattungsvertrag

Kostentragungspflicht

Definiton

Was ist die Kostentragungspflicht?

Wenn eine Angehöriger stirbt, fallen immer auch kosten an. In dieser schwierigen Situation, kann die Frage, wer die Kosten für die Bestattung, das Grab und den Bestatter tragen muss, eine zusätzliche Belastung sein. Der Gesetzgeber hat die Frage daher sehr klar im Paragrafen 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war. Daher sind die Erben laut Gesetz kostentragungspflichtig.

Bestattungspflicht

Worin besteht der Unterschied zur Bestattungspflicht?

Die Kostentragungspflicht besagt zwar, dass die Erben für die Bestattungskosten des Verstorben aufkommen müssen, die Erben sind aber erst mit der Eröffnung des Testaments bekannt. Die Bestattung erfolgt in der Regel aber bereits vor der Testamentseröffnung. Damit die Bestattung eines Verstorbenen geregelt wird, haben wir in Deutschland eine Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig bzw. totenfürsorgepflichtig sind demnach die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die müssen sich darum kümmern, dass die Bestattung bei einem Bestatter geplant und beauftragt wird. Darüberhinaus, legen Sie meisten die Kosten für die Bestattung aus. Erst nach dem die Erben anerkannt sind, werden die Kosten von den Erben zurückerstattet.

Erben

Wer trägt die Bestattungkosten wenn keine Erben vorhanden sind?

In einigen Fälle kann es vorkommen, dass ein Verstorbener keine Erben hat oder diese nicht in der Lage sind die Kosten einer Bestattung zu tragen. In diesen Fällen kann die Kostentragungspflicht auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen übergehen. Sollten auch diese nicht in der Lage sein die Bestattungskosten zu tragen, gibt es auch die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Diese muss beim Sozialamt beantragt und genehmigt werden. In der Regel werden hier nur die nötigsten Punkte einer Bestattung übernommen.

Vorsorge

Gibt es Möglichkeiten die eigenen Bestattungskosten abzusichern?

Wenn Sie Ihre Angehörigen und Erben schon zu Lebzeiten vor den Kosten der Bestattung schützen möchten, bietet sich Ihnen die Möglichkeit eine Bestattungsvorsorge abzuschließen. Dies kann über einen Bestattungsvorsorgevertrag in Kombination mit einer Bestattungstreuhand oder einer Sterbegeldversicherung geschehen. Eine genaueren Überblick über die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge können Sie sich in unserem Ratgeber unter Bestattungsvorsorge machen.