Bestatterin am Sarg bei einer Erdbestattung

Was ist im Trauerfall zu tun?

Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt, den Notarzt oder den ärztlichen Notdienst unter 116 117. Nach einer sorgfältigen Untersuchung, wird der Arzt den Tod feststellen und den nötigen Totenschein ausfüllen.

Sollte der Tod in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim oder einem Hospiz eingetreten sein, kümmert sich das Personal vor Ort um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung des Totenscheins.

Anschließend benachrichtigen Sie uns als Bestatter unter 069 / 348 732 88, damit wir alle weiteren Schritte in die Wege leiten können. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen bereits am Telefon und vereinbaren mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch. Dafür kommen wir selbstverständlich zu Ihnen nach Hause.

Erste Schritte im Trauerfall

  1. Benachichtigen Sie zuerst den Arzt oder Notarzt.
  2. Rufen Sie uns jetzt an: 069 / 348 732 88
  3. Informieren Sie die nächsten Angehörigen.

Checkliste für den Trauerfall

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

Mit unserer Checkliste für den Trauerfall möchten wir Ihnen ein Dokument an die Hand geben, mit dem sie im Trauerfall oder bei einem bevorstehenden Trauerfall alle wichtigen Schritte und Informationen parat haben. Unsere Checkliste steht Ihnen unverbindlich und kostenfrei zur Verfügung.

Wir empfehlen die Liste auszudrucken.

Checkliste herunterladen (PDF)

Wichtige Dokumente für die Beurkundung

Jeder Sterbefall muss am Ort des Todes beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir als Bestatter die Formalitäten natürlich für Sie. Dafür benötigen wir für das Standesamt einige Unterlagen von Ihnen. Grundsätzlich wird der vom Arzt ausgestellte Totenschein sowie der Personalausweis des Verstorbenen gebraucht. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen werden auch noch folgende weitere Dokumente benötigt:

  • ledig:Geburtsurkunde
  • verheiratet:Heiratsurkunde
  • geschieden:Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
  • verwitwet:Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehe-Partners

Sollten Sie die nötigen Dokumente nicht finden oder nicht haben, ist das kein Problem. In diesem Fall übernimmt unser Bestattungsinstitut für Sie gerne die Neubeantragung der für die Bestattung und Beurkunden geforderten Dokumente.

Häufige Fragen im Trauerfall

Kann ich den Bestatter rund um die Uhr anrufen?

Ja, im Trauerfall und für zeitkritische Fragen ist unsere Pietät immer von Montags bis Sonntags und auch an Feiertagen erreichbar. Also an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag.

Wer ist verpflichtet die Bestattung zu veranlassen?

Die Bestattungspflicht ist gesetzlich wie folgt vorgeschrieben:
1) Kinder und Enkel
2) Eltern und deren Kinder (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte,…)
3) Großeltern und deren Kinder (Opa, Oma, Großonkel, Großtante)
4) Urgroßeltern
5) entfernte Voreltern und deren Kinder

Darf ich den Verstorbenen berühren?

Ja, sofern der Verstorbene vor seinem Ableben keine ansteckende Krankheit hatte, ist eine Berührung nach dem Tod in der Regel ungefährlich. Durften Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt mehr zu der Person haben, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt.

Wie informiere ich die Verwandtschaft über den Sterbefall?

Am besten informieren Sie die nächsten Angehörigen unverzüglich über den Trauerfall. Entweder persönlich oder am Telefon.

Entfernte Verwandte, Freunde und Kollegen, sowie Nachbarn oder Geschäftspartner Ihres verstorbenen Angehörigen können Sie im Anschluss daran von dem Trauerfall in Kenntnis setzen. Möglicherweise ist Ihnen nicht danach, alle telefonisch zu informieren. Eine Möglichkeit ist der Versand von Trauerkarten oder eine Traueranzeige in der lokalen Presse.
Wir unterstützen Sie Ihnen gerne bei Ihrem Trauerdruck. Sprechen Sie uns ruhig an.

Wann nach dem Tod findet die Beisetzung statt?

In den meisten Fällen findet die Beisetzung innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen nach dem Tod statt.

Den genauen Termin sowie Ihre individuellen Möglichkeiten besprechen wir am besten in Ruhe gemeinsam.

Wie individuell kann eine Trauerfeier oder Bestattung gestaltet werden?

Bei der Ausgestaltung der Trauerfeier gibt es kaum Grenzen. Die ehrenvolle und möglichst persönliche Verabschiedung des Verstorbenen steht dabei im Vordergrund.
Für manche Angehörige ist ein klassischer Abschied mit Blumen, Orgelmusik und Geistlichem wichtig. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer freien Gestaltung. Häufig fließen persönliche Gegenstände in die Dekoration der Trauerhalle mit ein oder das Lieblingslied wird gespielt. Auf Wunsch lässt sich bei nahe jede Form von Ausgestaltung realisieren.

Sie haben noch weitere Fragen zu den Bestattungskosten? Kontaktieren Sie uns, unserer Bestatter beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Bestattung, Trauerfall und Vorsorge.

Kontakt im Trauerfall

Rund um die Uhr für Sie erreichbar

Im Trauerfall ist unsere Pietät 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können wir per Telefon am schnellsten für Sie da sein.

069 / 348 732 88 24h am Tag erreichbar
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