- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenwand.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Steinplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die Urnenniesche kann mit einer Stein- oder Glasplatte verschlossen werden.