Voraussetzung für eine Seebestattung ist der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen zu dieser. Im Idealfall hat der Verstorben bereits zu Lebzeiten eine Seebestattungsverfügung unterzeichnet. Dies kann entweder im Rahmen einer Bestattungsvorsorge oder auch losgelöst von dieser geschehen. Ohne Seebestattungsverfügung kann der Wunsch des Verstorbenen alternativ auch von den nächsten Angehörigen schriftlich bestätigt werden.
Ja, die meisten Reedereien bieten die Möglichkeit die Beisetzung auf dem Schiff zu begleiten. Einige Schiffe bieten zusätzlich die Möglichkeit einer Abschiednahme oder auch einer Trauerfeier direkt auf dem Schiff. Sprechen Sie uns einfach an, unsere Bestatter wählen mit Ihnen gemeinsam die für Ihre Wünsche passende Reederei aus.
Ja, da bei der Seebestattung die Asche des Verstorbenen in einer Seeurne auf dem offenen Meer beigesetzt wird, ist im Vorfeld eine Einäscherung nötig.
Ja, selbstverständlich ist auch bei der Seebestattung eine Trauerfeier am Sarg, also vor der Einäscherung, oder auch eine Trauerfeier an der Urne nach der Einäscherung möglich. Gerne besprechen wir Ihre individuellen Wünsche in einem persönlichen Gespräch.
Nein, die Gesetzgebung schreibt spezielle schnelllösliche Seeurnen bei der Beisetzung auf See vor. Diese dienen unteranderem dem Umweltschutz und bestehen meistens aus Sandstein, Salz oder Zellulose. Selbstverständlich bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Seeurnen zur Auswahl.
Im Trauerfall ist unsere Pietät 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. In dringenden Fällen können wir per Telefon am schnellsten für Sie da sein.