- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 99 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von bis zu 7 Urnen ist möglich.
- Die Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht erlaubt.
Hinweis: Die Angehörigen können eine kleine Kennzeichnung des Grabes vornehmen.