- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer Urne ist möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die Grabplatte wird von der Friedhofsverwaltung gestellt und muss vom Steinmetz beschriftet werden.