- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von weiteren Urnen ist nicht möglich.
- An oder in der Nähe der Grabstätte kann eine Plakette mit den Daten des Verstorbenen angebacht werden.
Hinweis: Mit Erwerb des Nutzungsrechtes kann über die Friedhofsverwaltung eine Plakette in Form eines Namenspilz erworben werden, der an der Grabstelle auf dem Boden befestigt wird.