- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 15 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Bei freier Wahl der Lage der Grabstätte fällt ein Zuschlag von 971,00€ an. Die Friedhofskosten enthalten die Kosten für ein vom Friedhof gestelltes Grabkreuz.