- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenwand.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Steinplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Aktuell sind keine freien Urnenstellen mehr vorhanden! Es ist noch nicht absehbar, wann neue Urnenstellen errichtet werden.
Die Grabplatte muss von der Friedhofsverwaltung erworben werden. Die Beschriftung der Platte darf nur naturbelassen oder in Weiß, Gold bzw. Silber und nicht als erhabene Schrift ausgestaltet werden.