- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von bis zu weiteren 5 Urnen ist möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Urnensondergräber werden an bevorzugten Stellen angelegt. Es wird eine großzügigere Ausstattung hinsichtlich der Grabmalgestaltung und der Bepflanzung gestattet.