- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- An oder in der Nähe der Grabstätte kann eine Plakette mit den Daten des Verstorbenen angebacht werden.