- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenwand.
- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von weiteren Urnen ist nicht möglich.
- Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Steinplatte gekennzeichnet werden.