- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Das Grab kann auch als Tiefgrab erworben werden
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Die Zubestattung einer Urne ist nur möglich, wenn die erste Beisetzung als Tiefgrab erfolgt.