- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine anonyme Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung darf eine weitere Urne zubestattet werden. Die Kennzeichnung erfolgt über ein Schild an einer Gemeinschaftsstele.