- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
- Die Zubestattung von bis zu 2 Urnen ist möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.
Hinweis: Zubestattung von Urnen darf nur in der überbliebenen Nutzungsdauer geschehen.