- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Baumgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
- Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die einzelne Grabstätte wird durch eine Verschlusskappe mit gravierbaren Metallschildern gekennzeichnet, die bodengleich mit der Erdoberfläche abschließt. Diese ist von der Friedhofsverwaltung zu erwerben.