- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Wiesengrab.
- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von weiteren Urnen ist nicht möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Es sind nur Namenstafeln aus Quarzitplatten mit einer Größe von 30 x 20 x 4 cm zugelassen, welche in die Erdoberfläche eingelassen werden. Diese sind bei einem Steinmetz zu erwerben.